Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen unsere Sondervermögen vor. Dies sind Zustiftungen zum Stiftungskapital. Der / die Zustifter vereinbarten mit unserer Stiftung, dass diese Zustiftung als Sondervermögen (Stiftungsfonds) der Stiftung geführt werden und einen speziellen Namen tragen. Die Erträge der Stiftungsfonds werden für konkrete Zwecke verwendet, die in der Vereinbarung über den Stiftungsfonds festgelegt werden.
... Ihr eigenes gemeinnütziges Sondervermögen zu gestalten !
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